1. Angebot und Vertragsabschluss
Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir sie ausschließlich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das sachenrechtliche und geistige Eigentum vor. Sie dürfen ohne Genehmigung von uns anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Wir sind dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund von ihm eingesandter Ausführungszeichnungen und im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich für uns trotzdem eine Haftung gegenüber Dritten, so hat der Besteller uns bei Regressansprüchen schadlos zu halten.
2. Preise
Die Preise werden in Euro gestellt und gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollte die Auslieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, später als 4 Monate nach Vertragsabschluss folgen, so ist DÜPERTHAL berechtigt, nachgewiesene Kostensteigerungen weiterzugeben.
3. Lieferfristen
Die Angabe von Lieferterminen und Fristen ist unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde. Die Lieferzeit bezieht sich auf die Fertigstellung in unserem Werk. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Machtkreises liegen, z. B. Betriebsstörungen durch Mobilmachung, Krieg, Blockade, Unruhen, Aus- und Einfuhrverbot, Brand, Streik, Arbeitsaussperrungen, Maschinenbruch, Energieversorgung, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen infolge verspäteter Lieferung des Unterlieferers oder Ausschusswerden beim Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines etwaigen Lieferverzuges eintreten. Diese Einflüsse durch höhere Gewalt berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn dadurch die Erfüllung des Vertrages behindert oder wesentlich erschwert wird.
Wir sind zu Teillieferungen und –leistungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
4. Versand
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und wird auf Wunsch versichert. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Beförderer übergeben wurde und es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt.
5. Mängel
Die Geltendmachung von Sachmängelrechten setzt für einen Kaufmann unverzügliche Untersuchung und Anzeige an uns voraus. Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung auch im zweiten Versuch fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es handelt sich bei dem Käufer um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Die Frist zur Geltendmachung von Sachmängelrechten beträgt, sofern der Käufer nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn seine Ansprüche von uns anerkannt wurden oder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Auslieferungslager unter Vorbehalt des Eigentums bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und etwaigen sonstigen Geschäftsverbindungen zwischen dem Käufer und uns. Auf Wunsch und Kosten des Käufers werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für den Fall, dass der Käufer die Ware be- oder verarbeitet hat. Unser Eigentum erstreckt sich alsdann auf die durch die Bearbeitung oder Verarbeitung entstandene Sache. Diese ist dann sorgfältig zu verwahren und zu sichern. Für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Ware, auch nach ihrer Be- oder Verarbeitung, gilt die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung ohne weiteres als an uns abgetreten. Die Abtretung umfasst auch den Herausgeberanspruch, den der Käufer gegebenenfalls gegen einen Dritten hat bzw. geltend macht. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist verpflichtet, uns den Weiterverkauf gelieferter Waren unter Angaben des Erwerbers mitzuteilen. Er räumt uns von Anfang an das Recht ein, den Dritten von der erfolgten Abtretung aller Ansprüche an uns aus dem Weiterverkauf zu benachrichtigen. Notwendige Unterlagen und Auskünfte sind zur Verfügung zu stellen. Bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, sowie bei Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder der Insolvenz über das Vermögen des Käufers, ist die Forderung auf den Gegenwert aller Warenlieferungen sofort fällig. Der Kunde kann Freigabe der von ihm der Firma DÜPERTHAL SICHERHEITSTECHNIK GMBH & CO. KG gewährten Sicherheiten, insbesondere durch Einräumung des einfachen Eigentumsvorbehalts und des verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts verlangen, wenn der realisierbare Wert dieser Sicherheiten 10% der zu sichernden Forderungen übersteigt. Die Lieferantin ist dann zur anteiligen Freigabe verpflichtet.
7. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Abweichend von Ziff. 5 sind Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (nachfolgend Schadensersatzansprüche) ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner nicht, soweit wir zwingend haften, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder Fahrlässigkeit wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns kein Vorsatz oder grobes Verschulden vorzuwerfen ist oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Mit dem Zustandekommen des Vertrages vereinbaren die Vertragsparteien gleichzeitig und ausdrücklich unseren jeweiligen Firmensitz als Erfüllungsort. Sollte der Käufer Kaufmann sein, ist der jeweilige Firmensitz auch als Gerichtsstand vereinbart.
9. Sonstiges
Es findet ausschließlich deutsches Recht ohne das Gesetz zum Übereinkommen über den Internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Besteller zugrundelegt und wir ihrem Inhalt nicht gesondert widersprechen bzw. widersprochen haben. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Eine etwaige unwirksame Bedingung ist durch eine ihrem Sinn entsprechende oder nahekommende wirksame Bedingung zu ersetzen.
Stand 23/06/2010